Zum Jahreswechsel 2021/2022 ergeben sich im internationalen Warenverkehr einige Änderungen.
Dazu gehören die Einführung der neuen Zolltarifnummern, also die neue Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) 2022, die technische Umsetzung des Impostverfahrens für Kleinsendungen sowie eine veränderte Meldung der Intrahandelsstatistik.
Ab 01.01.2022 gelten die neuen Zolltarifnummern
Pünktlich zum Jahresbeginn 2022 tritt die neue Ausgabe der Nomenklatur, des Harmonisierten Systems (HS), zur Einreihung von Waren im internationalen Handel in Kraft. Ab dem 01.01.2022 gelten ausschließlich die neuen Zolltarifnummer. Eine Übergangsfrist gibt es nicht.
Das HS ist ein Warenverzeichnis auf Basis eines sechsstelligen Codes, welcher die Grundlage für den internationalen Warenhandel bildet. Um die im Ausland anfallenden Kosten leicht ermitteln zu können, wenden fast alle Staaten diese ersten Stellen des Harmonisierten Systems an.
Turnusmäßig, alle fünf Jahre, wird das HS aktualisiert und zum 1. Januar eingeführt. Somit wird in diesem Jahr das bis dato aktuelle HS 2017 zum 1. Januar 2022 durch das HS 2022 ersetzt.
Bei dieser Überarbeitung wurden zahlreiche Anpassungen vorgenommen. Insgesamt waren es 351 Änderungen, die zahlreiche Waren im grenzüberschreitenden Handel betreffen. Die wichtigsten Änderungen des HS 2022 sind Anpassungen, welche neue Produktströme, Umwelt- und Sozialfragen sowie den technischen Fortschritt berücksichtigen.
Diese Anpassungen sind beispielsweise Bestimmungen zu Smartphones, neuartigen Tabakerzeugnissen, Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Dual Use), Einarbeitung von neuen Abkommen (z.B. das Stockholmer Übereinkommen zu organischen Schadstoffen) sowie sprachliche Anpassungen, um eine Angleichung zwischen verschiedenen Sprachen zu ermöglichen.
Als Erleichterung für die Anpassung Ihrer Zolltarifnummer hat das Statistische Bundesamt (Destatis) eine Gegenüberstellung der bisherigen und neuen Einreihung erstellt.
Ab dem 01.01.2022 haben Sie, wie gewohnt, die neue Nomenklatur auch wieder Online verfügbar. Abrufbar ist sie über den Elektronischen Zolltarif EZT-Online.
Erfassung von Kleinsendungen im ATLAS System
Wie bereits bei der Einführung zum 01.07.2021 angekündigt, wird ab 15.01.2022 der neue Zollanmeldungstyp APK (Anmeldungen von Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro) für ATLAS-Teilnehmer (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem der Zollbehörde) zur Verfügung stehen.
Die Übergangsfrist, mit gesammelten Meldungen in Excel-Tabellen hat damit ein Ende. Für Unternehmen ist somit ab 15.01.2022 wieder gewährleistet, dass auch für Kleinsendungen individuelle Abgabenbescheide über die Einfuhrumsatz-Steuer erstellt werden, welche buchhalterisch einzeln erfassbar sind.
Für Privatpersonen und Unternehmen, welche keine Teilnehmer im ATLAS-System sind und sich nicht vertreten lassen möchten, wird voraussichtlich noch im Lauf des Jahres 2022 die Möglichkeit zur eigenen Erfassung ihrer Kleinsendungen geschaffen.
Der neue Zollanmeldungstyp IPK (Internetanmeldung für Post- und Kuriersendungen mit einem Warenwert von bis zu 150 Euro) wird über die Internetplattform BuG (Bürger- und Geschäftskundenportal) zugänglich sein. Ein genauer Zeitpunkt für die Einführung ist allerdings noch nicht bekannt.
Nachdem die elektronische Übermittlung über das BuG als Webservices realisiert wird, ist die IT-Sicherheit von besonderer Bedeutung. Es wird daher mit der Einführung der Internetanmeldung die Beteiligtenidentifikationsnummer (BIN), welche bei der Generalzolldirektion beantragt werden muss, als Authentisierungskriterium nicht mehr ausreichen. Es werden daher andere Signierungs- und Zertifikatsmechanismen zum Einsatz kommen.
Bis die Möglichkeit der Zollanmeldung über IPK geschaffen ist, müssen sich sowohl Privatpersonen wie Unternehmen vertreten lassen, sofern sie selbst keine Anmeldung am ATLAS-System haben oder der Verkäufer beim IOSS (Import One Stop Shop) angemeldet ist.
Welche Möglichkeiten der zoll- und umsatzsteuerrechtlichen richtigen Anmeldung von Kleinsendungen es noch gibt, erfahren Sie in unserem Beitrag.
Änderungen bei der Meldung der Intrahandelsstatistik
Bei der Intrahandelsstatistik wird zum Jahreswechsel auch eine neue Liste zur „Art des Geschäfts“ eingeführt. Zusätzlich müssen ab der Meldung Januar 2022 auch weitere Daten erfasst werden.
Diese sind:
- Ursprungsland der Ware
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Handelspartners im Bestimmungsland