Seit dem 07. Januar 2022 können Unternehmen, die von den Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie besonders stark betroffen sind, die Überbrückungshilfe IV beantragen. Die entsprechende IT-Plattform zur Bearbeitung der eingehenden Anträge kann der Bund jedoch voraussichtlich erst Mitte Februar zur Verfügung stellen, sodass es zu einer Verzögerung bei der Auszahlung der Corona-Hilfen gibt. Dies geht aus einer Pressemeldung der IHK für München und Oberbayern hervor.
Um mögliche Liquiditätsengpässe zu verhindern, rät die IHK betroffenen Unternehmen eine Zwischenfinanzierung bei der Hausbank zu beantragen. Darauf haben sich die IHK für München und Oberbayern, der Bayerische Handwerkstag, die Vereinigung der bayerischen Wirtschaft, der Bayerische Bankenverband, der Bayerische Sparkassenverband, der Genossenschaftsverband Bayern und die Steuerberaterkammern München und Nürnberg verständigt.
Liquiditätsengpässe vermeiden
„Die Verzögerung trifft viele Selbstständige und Unternehmen hart, denn sie haben zum Teil bereits ihre Rücklagen eingesetzt, um in der Corona-Krise zu überbrücken“, werden die Wirtschafts- und Bankenverbände zitiert.
Unternehmer sollten nun schnellstmöglich Kontakt zu ihrer Hausbank aufnehmen, um die mögliche Zwischenfinanzierung, beispielsweise mittels einem Dispositionskredit, zu prüfen. Als Basis hierfür dient die Bestätigung des prüfenden Dritten – in der Regel also der Steuerberater des Unternehmens, der auch den Antrag auf die Überbrückungshilfe einreicht. „Als sehr pragmatisches und schnell verfügbares Instrument zur Liquiditätssicherung haben sich auch die Corona-Schnellkredite der KfW und LfA Förderbank Bayern erwiesen. Diese sind jeweils über die Hausbank unbürokratisch beantragbar,“ so die Wirtschafts- und Bankverbände weiter.
Manfred Gößl, Hauptgeschäftsführer der IHK für München und Oberbayern, sieht nun den Bund in der Pflicht, die digitale Bearbeitungsplattform schnellstmöglich freizuschalten, damit die Anträge geprüft und berechtigten Fördersummen ausgezahlt werden können.