Es ist soweit – seit letzter Woche kann die Corona-Novemberhilfe (für den Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021) beantragt werden. Die öffentliche Hand hat die Systeme dafür freigeschaltet. Eine Beantragung geht nur über einen Steuerberater als „Prüfinstanz“. Dennoch wird die öffentliche Hand eine Auszahlung der Hilfe in der Regel nur zu 50 % als Abschlagszahlung machen, da die bewilligende Stelle ebenfalls den Anspruch genau prüft. Und das, obwohl der Steuerberater bereits als Prüfinstanz vorgeschaltet ist? Und obwohl sich ein Steuerberater bei Subventionsbetrug und Beihilfe dazu strafbar machen würde? Und obwohl am Ende die Schlussrechnung wohl nochmals überprüft werden wird? – Das weiß allerdings noch keiner – wird es eine Schlussrechnung geben? Wird es je Hilfsprogramm eine geben?
Neben Ineffizienz belasten Unklarheiten. Es gibt Programme, die sich überlappen und von den Bedingungen unterschiedlich sind. Wird ein Programm, z.B. die Hilfe für Solo-Selbständige, beantragt, kann ein anderes Programm gegebenenfalls nicht mehr beantragt werden. Statt unkomplizierter Hilfe sind Vergleichsrechnungen notwendig.
Die öffentliche Hand unterstützt an vielen Stellen im Internet mit FAQs. Diese Antworten auf häufig gestellte Fragen sind so abstrakt und unklar, dass im konkreten Fall kaum geholfen wird. Ruft man die Hotline an, erfährt man nichts zusätzlich außer dem, was bereits in den FAQs steht.
Wir als Steuerberater sollten ursprünglich die Zahlen unserer Mandanten bei Hilfsanträgen verifizieren. Heute müssen wir Lotsen zwischen Überbrückungshilfe II und Überbrückungshilfe III, Novemberhilfe, Dezemberhilfe, Neustarthilfe, Solo-Selbständige sein.
Irgendwie fällt einem als Berater das Wort Flickschusterei ein. Ein durchgängiges Konzept sieht anders aus. Eigentlich war inzwischen genügend Zeit dafür! Was wir jetzt in nächster Zeit für die Wirtschaft brauchen, sind intelligente Öffnungskonzepte. Ich bin gespannt, ob wir uns in drei Monaten wiederum fragen, wo denn eigentlich das Konzept war…