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Zwingt Omikron die Wirtschaft in die Knie? Ein Update zur aktuellen Lage

Die Coronavirus-Variante Omikron ist durch die rasante Verbreitung zu einer Gefahr für Unternehmen geworden. Ein Update zur aktuellen Lage.
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Zwingt Omikron die Wirtschaft in die Knie? Ein Update zur aktuellen Lage

Die Coronavirus-Variante Omikron ist durch die rasante Verbreitung zu einer Gefahr für Unternehmen geworden. Ein Update zur aktuellen Lage.

Die aktuell vorherrschende Coronavirus-Variante Omikron ist durch ihre rasante Verbreitung zu einer echten Gefahr für Unternehmen geworden. Wenn auch die Verläufe nach aktuellem Stand der Wissenschaft eher mild ausfallen, steht das Gesundheitsamt in der Pflicht, ggfs. große Teile der Bevölkerung in Quarantäne zu schicken, um die unkontrollierte Verbreitung zu verhindern. Dadurch sind die Betriebe hierzulande dringend dazu angehalten, alle notwendigen Schritte umzusetzen, um sich und ihre Mitarbeiter zu schützen.

Wenn Omikron das eigene Unternehmen erreicht, ist mit schwerwiegenden Personalausfällen zu rechnen. Wer hier zu spät reagiert, dem drohen ungeahnte Folgen. Zwar raten die Gewerkschaften dazu, nicht gleich in Panik zu verfallen, doch viele Experten empfehlen bereits die Ausarbeitung von Notfallmaßnahmen für den Ernstfall. Jetzt sind vorausschauendes Handeln und ein genaues Beobachten der aktuellen Lage gefragt.

Kurzarbeit und Inflation – Wirtschaftswachstum in Gefahr?

Arbeitsminister Hubertus Heil rechnet 2022 mit einem Aufschwung der deutschen Wirtschaft – durch Omikron aber wahrscheinlich deutlich zeitverzögerter. Voraussetzung dafür sei natürlich ein stabiler Arbeitsmarkt. Zwar steigt die Arbeitslosenquote noch nicht merklich, doch dürfte dies mehr mit den Wirtschaftshilfen und der Kurzarbeit zusammenhängen. Letztere ist nun wieder deutlich angestiegen.

Schon im vergangenen Dezember meldeten deutsche Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit knapp 300.000 Kurzarbeitende an, fast doppelt so vielen wie im Monat zuvor. Diese Zahlen dürften durch Omikron weiter steigen. Heils Optimismus teilen unterdessen längst nicht alle. Sollte Omikron die Wirtschaft derart lahmlegen, wie in so manchen Horrorszenarien befürchtet wird, könnte 2022 ein Einbruch der deutschen Wirtschaftsleistung um 1,1 Prozent die Folge sein.

Als ungünstige Begleiterscheinung erweist sich auch die Rekordinflation im Euroraum, die im Dezember um fünf Prozent im Vergleich zum Vorjahr gestiegen ist. So hoch war die Teuerungsrate zuletzt zur Einführung des Euro. Viele Unternehmen reichen die steigenden Kosten, ausgelöst durch knappe Ressourcen und Konjunkturerholung, meist an die Endverbraucher weiter, was deren Kaufkraft spürbar sinken lässt. On top gilt nun wieder die reguläre Mehrwertsteuer. Für viele Menschen mit geringem Einkommen oder ALG2-Bezug ist das mehr als problematisch.

Eigentlich prognostizierten die Ökonomen der EZB für 2022 wieder eine Annäherung der Inflation an die gewünschte Zwei-Prozent-Marke, doch musste dieser Kurs mittlerweile korrigiert werden. Die Sorge der Wirtschaftsforscher fällt trotzdem noch gering aus, vielmehr sehen sie die hohe Inflation als Indikator für eine boomende Wirtschaft. Problematisch könnte es erst dann werden, wenn sie sich verstetige und die Nachfrage das Angebot dauerhaft stark übersteigt. Davon sind wir nach Einschätzungen derzeit aber noch weit entfernt.

Wenn die Mitarbeiter in Quarantäne müssen

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Mit der generellen Verkürzung der Quarantäne-Zeiten und der Verkürzungsmöglichkeit asymptomatischer Personen durch einen negativen PCR-Test versucht die Regierung personelle Engpässe abzufedern. Für Betriebe der kritischen Infrastruktur wie Wasser- und Energieversorgung, aber auch den Ernährungssektor und Teile der Finanzwirtschaft, gelten darüber hinaus Sonderregeln zur Verkürzung der Quarantäne. Wenn auch ein Großteil der Logistik zu dieser kritischen Infrastruktur gezählt wird, könnten sich größere Personalausfälle trotzdem sehr schnell bemerkbar machen, da hier schon vor Corona ein akuter Personalmangel bestand – eventuell sind diese Auswirkungen dann auch im Einzelhandel zu spüren.

Für die übrige Wirtschaft besteht die beste Prophylaxe darin, die aktuellen Sicherheitsmaßnahmen so strikt wie möglich einzuhalten. Sollte es zu einem Corona-Verdacht im eigenen Betrieb kommen, gilt es, schnell zu handeln:

  • Betroffene Personen müssen aufgefordert werden, sich umgehend in Quarantäne zu begeben
  • Räume, die von einer betroffenen Person genutzt wurden, sollten schnell ausreichend gelüftet werden
  • Alle Kontaktflächen, mit denen eine betroffene Person in Berührung kam, sollten gründlich desinfiziert werden (z.B. Endgeräte, Türgriffe, Toiletten etc.)
  • Alle weiteren Kontaktpersonen müssen ermittelt werden und ggfs. ebenso isoliert werden

Welche Hilfen und Kredite sind jetzt möglich?

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Für Unternehmen, die aktuell stark von den Auswirkungen der Pandemie betroffen sind, besteht die Möglichkeit, die neue Überbrückungshilfe IV der Bundesregierung zu beantragen. Zu den Antragsbedingungen hat sich im Vergleich zu den vorherigen Modellen nicht viel verändert. Neu ist ein vereinfachter Zugang zum Eigenkapitalzuschuss. Der Fördersatz sinkt bei einem Umsatzeinbruch von mehr als 70 Prozent außerdem nun auf maximal 90 Prozent der Fixkosten. Daneben lassen sich jetzt auch Kosten, die durch Impf- und Testvorschriftskontrollen entstehen, mitanrechnen. Allerdings ist schon jetzt mit deutlichen Verzögerungen bei der Auszahlung der Überbrückungshilfe IV zu rechnen.

Parallel zu den Überbrückungshilfen wurden auch die Härtefallhilfen verlängert. In diesem Fall können die Länder Einzelfallprüfungen in besonders schwerwiegenden Fällen vornehmen, beispielsweise bei Unternehmen, die bisher nicht ausreichend von den übrigen Hilfsmaßnahmen berücksichtigt wurden. Dabei sollte die Härtefallhilfe die Marke von 100.000 Euro nicht übersteigen. Wer eine Hilfe aus dem Härtefallfonds (insgesamt 1,5 Milliarden Euro) beantragen will, muss dies über eine prüfende Drittinstanz tun und einen Nachweis der bereits abgelehnten Bescheide bereitstellen.

Soloselbstständige und Unternehmer, die weniger als einen Mitarbeiter beschäftigen und nur wenig Fixkosten aufweisen, haben die Möglichkeit, die sogenannte Neustarthilfe bzw. Neustarthilfe Plus zu beantragen. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022. Voraussetzung ist eine Anmeldung des eigenen Gewerbes vor dem 1. Oktober 2021. Darüber hinaus können bei temporären Liquiditätsschwierigkeiten noch bis 30.04.2022 zinsgünstige Kredite über staatliche Förderbanken wie die KfW beantragt werden.

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Friedrich Fackelmann

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