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Drittstaat plus ein bisschen mehr – der Brexit und der Handel

Trotz einem Brexit-Deal in letzter Minute muss der Handel mit Großbritannien künftig einige Hürden auf sich nehmen.
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Drittstaat plus ein bisschen mehr – der Brexit und der Handel

Trotz einem Brexit-Deal in letzter Minute muss der Handel mit Großbritannien künftig einige Hürden auf sich nehmen.

Seit dem 1. Januar 2021 ist das neue Abkommen zwischen Großbritannien und der EU in Kraft.

Nachdem der Brexit-Deal quasi in letzter Minute geschlossen wurde, hatte man den Eindruck, dass damit der Handel mit der britischen Insel weitergeht wie bisher. Leider sieht die Wirklichkeit anders aus. Die Brexit-Auswirkungen auf Deutschland sind größer als gedacht. 

Auch eine komplette Zollfreiheit, wie man zunächst vermutete, gibt es nicht. Für eine Befreiung von Zöllen sind einige Voraussetzungen nötig und etliche Unterlagen erforderlich.  

Wir geben Dir einen kleinen Überblick über die Rahmenbedingungen für einen reibungsfreien und möglichst zollfreien Handel mit unseren britischen Nachbarn.

Warenverkehr mit Drittstaaten

Für den Handel mit Großbritannien gelten grundsätzlich die identischen Voraussetzungen, wie für jeden anderen Warenverkehr mit Staaten außerhalb der EU. Das geschlossene Abkommen zwischen UK und der EU regelt nur einige Details.

Erste Voraussetzung für einen reibungslosen Warenverkehr ist die Identifizierung als Wirtschaftsbeteiligter in der EU durch eine EORI-Nummer (Economic Operator’s Registration and Identification), die bei der Generalzolldirektion beantragt wird. Als Versender oder Empfänger benötigst Du zusätzlich eine britische GB-EORI-Nummer.

Bei Exporten ab einem Warenwert von 6.000 Euro, inklusive Versandkosten, benötigst Du eine weitere kostenfreie Registrierung des deutschen Zolls als ‚registrierter Ausführer‘, dem sogenannten REX.

Zollfreiheit und Präferenzen für Großbritannien

Ob Du Deine Waren zollfrei in UK einführen darfst, entscheidet die Herkunft Deiner Produkte beziehungsweise der einzelnen Komponenten. Bis zu welchen Anteilen Zollfreiheit besteht, regelt das Handelsabkommen mit GB.

Ob Du Deine Waren zollfrei in UK oder der EU einführen darfst, entscheidet die Herkunft der Produkte beziehungsweise der einzelnen Komponenten. Bis zu welchen Anteilen Zollfreiheit besteht, regelt das Handelsabkommen mit GB.

Dafür musst Du oder der Verkäufer in einer Präferenzkalkulation die Zusammensetzung der Ware, mit Dokumentation der Herkunft der verbauten Materialien (Ursprungserklärung), darlegen. Ist der Anteil an Materialien, die von außerhalb der EU und UK stammen, zu hoch, fallen weiter Zölle an.

Sind schließlich alle Voraussetzungen für die Zollfreiheit erfüllt, benötigst Du diese vorgegebenen Textpassagen auf der Rechnung für deinen Käufer:

  • Bei einem Warenwert unter 6.000 Euro (inkl. Versandkosten)Der Ausführer der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte …………………….. Ursprungswaren sind.
  • Bei einem Warenwert über 6.000 Euro (inkl. Versandkosten): Der Ausführer (Ermächtigter Ausführer; Bewilligungs-Nr. ……….. ) der Waren, auf die sich dieses Handelspapier bezieht, erklärt, dass diese Waren, soweit nicht anders angegeben, präferenzbegünstigte …………………………………. Ursprungswaren sind.

Vertreibst Du Produkte, die Du nicht selbst hergestellt oder weiterverarbeitet hast, benötigst Du außerdem aktuelle Lieferantenerklärungen des Herstellers, die den Nachweis erbringen, wo die Ware ursprünglich herkommt.  

Ein, wie in vielen anderen Ländern benötigtes, Warenbegleitdokument EUR.1 ist für das Großbritannien nicht erforderlich. Weitere Informationen zu Präferenznachweisen findest Du auf der Webseite des deutschen Zoll.

Umgekehrt gelten die identischen Regelungen, wenn du Güter aus Großbritannien in Deutschland einführen möchtest. Dein Verkäufer muss auf seine Rechnung dann folgenden Wortlaut aufdrucken:
The exporter of the products covered by this document (customs authorization No ……….. (1)) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of …………………………………… (2) preferential origin.

Die Einfuhrumsatzsteuer bei Importen

Wenn es um den internationalen Warenverkehr geht, sind zu entrichtende Zölle im allgemeinen Bewusstsein verankert. Was viele nicht auf dem Radar haben: Bei jedem Import wird eine Einfuhrumsatzsteuer in Höhe der deutschen Mehrwertsteuer erhoben. Aktuell somit wieder 19% auf den Warenwert, inklusive der Versandkosten.

Für die meisten Unternehmen handelt es sich dabei um einen durchlaufenden Posten, nachdem diese Abgabe mit den Steuereinnahmen verrechnet bzw. erstattet wird. Die liquiden Mittel müssen bei Importen jedoch kalkuliert werden, denn bereits 10 Tage nach der Einfuhr ist die Steuer fällig.

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